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Deutsche Stiftung Organtransplantation

Anhaltende Geheimniskrämerei

KLAUS-PETER GÖRLITZER, redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

aus: BIOSKOP Nr. 62, Juni 2013, Seite 3

»Meine Philosophie ist Transparenz« versicherte der angesehene Jurist Rainer Hess, als er im Januar 2013 sein Amt als Interimsvorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) antrat. Dass die private Stiftung, aber auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Geheimhaltung zuweilen übertreiben, hat ein Bürger inzwischen schriftlich.

Via Internetportal fragdenstaat.de hatte er im April 2012 beim BMG beantragt, Einsicht in jenes – wohl brisante – Wirtschaftsprüfungsgutachten der DSO zu erhalten, das diese bekanntlich nicht vollständig veröffentlichen will (Siehe BIOSKOP Nr. 60 sowie Nr. 57).

Der Beauftragte für Informationsfreiheit kann die beantragte Transparenz nicht durchsetzen.

Nachdem weder DSO noch BMG das Gutachten offen legen wollten, beschwerte sich der Frager beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dessen Bescheid vom 19. März 2013 klingt eigentlich ermutigend, denn er besagt, dass die vom BMG angeführten Begründungen »nicht zu einer Versagung des Informationszugangs führen«. Trotzdem will das BMG das Gutachten weiterhin geheim halten, auch weil der frühere Medizinische DSO-Vorstand Günter Kirste eine Veröffentlichung des ganzen Gutachtens abgelehnt habe.

Angesichts solcher Blockaden und der Tatsache, dass er kein Weisungsrecht gegenüber dem BMG habe, kann der Beauftragte für Informationsfreiheit die beantragte Transparenz nicht durchsetzen: Letztlich kann er nicht mehr tun, als den Fall öffentlich zu beschreiben – voraussichtlich 2015, in seinem nächsten Tätigkeitsbericht.

© Klaus-Peter Görlitzer, 2013
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