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Werner Rätz

Aktivist, Mitbegründer von Attac Deutschland, freiberuflicher Referent, Bonn

»Auch Teile der politischen Linke setzen ihre Zukunftshoffnung auf technologische Versprechen. Forschung und medizinische Praktiken sind erstaunlich wenig politisiert. Dagegen fragt BioSkop, ob die technologisch vermittelten Antworten die zugrunde liegenden Bedürfnisse tatsächlich befriedigen. Deshalb lese ich BIOSKOP

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Heike Knops

Philosophin und Bioethikerin, Velbert

»Ich finde BIOSKOP unverzichtbar, weil hier eine differenzierte Darstellung der drängenden bioethischen Fragen der Gegenwart gegeben wird. Ich unterstütze BIOSKOP daher durch ein Abo.«

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Nr. 77 (März 2017)

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Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP-Schwerpunkt

Gesundheit digital

Gemäß Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums soll es 2018 tatsächlich so weit kommen: Krankenversicherte werden dann aufgefordert, erstmals medizinisch relevante Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) freiwillig speichern zu lassen. Wie viele Menschen bereit sind, sich darauf einzulassen, ist ungewiss; ob die Technik 2018 wirklich funktionieren wird, ist derzeit auch unsicher. Die Techniker Krankenkasse will nicht mehr warten – sie startet, in Kooperation mit IBM, ein eigenes Verdatungsprojekt namens elektronische Gesundheitsakte (eGA). Es gibt nach wie vor Widerstand gegen die geplante zentrale Speicherung sensibler Patientendaten. Aber im Trend liegt offensichtlich auch die freiwillige Selbstkontrolle: Fitness-Armbänder und Smart Watches, mit denen Menschen ihre Körperfunktionen permanent überwachen, sind jedenfalls ein lukrativer Wachstumsmarkt. Behördliche DatenschützerInnen haben vielverkaufte Wearables und Apps nun auf den Prüfstand gestellt – die Ergebnisse sind alarmierend.

BIOSKOP informiert über die aktuellen Aktivitäten und Phantasien zu eGK und eGA. Und BIOSKOP findet es bedenklich, dass sich auch gesetzliche Krankenkassen zunehmend für Daten elektronischer Selbstkontrolle interessieren – zum Beispiel, um Bonusprogramme kreativ zu gestalten.


>>> Euthanasie

Staatliche Hilfe zum Suizid?

Organisierte Euthanasiebefürworter beschreiten immer mal wieder den Rechtsweg – in der Hoffnung, auf diese Weise durchsetzen zu können, was Parlamente per Gesetz verboten oder zumindest erschwert haben. Ein Urteil, das der Suizidhilfe-Lobby gelegen kommt, hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März per Pressemitteilung vermeldet: Im »extremen Einzelfall«, so die Leipziger RichterInnen, darf der Staat einem Schwerkranken den Zugang zu einem tödlichen Präparat nicht verwehren. In Sachen Euthanasie ist bald auch das Bundesverfassungsgericht gefordert: Es wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über 13 Verfassungsbeschwerden urteilen, die sich gegen § 217 des Strafgesetzbuches richten. Dieser Paragraph, beschlossen Ende 2015 nach langjährigen Auseinandersetzungen, verbietet die geschäftsmäßige Förderung von Selbsttötungen.

BIOSKOP nimmt die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, deren Begründung bisher noch nicht vorliegt, unter die Lupe und benennt Fragwürdigkeiten, Hintergründe und Reaktionen. Und BIOSKOP schaut auf die Promotoren der Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB.


>>> Reproduktionsmedizin

Eizellen und Leihmütter im Angebot

Wenn es darum geht, die Grenzen zu schleifen, die das deutsche Embryonenschutzgesetz in Sachen Fortpflanzungsmedizin noch darstellt, legen ReproduktionsmedizinerInnen bemerkenswerten Einfallsreichtum an den Tag – jüngstes Beispiel: so genannte Kinderwunsch-Tage, veranstaltet in Berlin. Geworben wurde dort auch für Dienstleistungen, die es hierzulande gar nicht geben darf.

BIOSKOP hat sich auf der eigentümliche Repro-Messe umgesehen. Und BIOSKOP blickt in Verträge, die Frauen unterschreiben, die sich als »Leihmütter« zur Verfügung stellen.


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