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ERIKA FEYERABEND, Journalistin und BioSkoplerin

Biometrische Totalerfassung

  • Erfassung und Auswertung geht weit über die Ziele der »Terrorismusbekämpfung« hinaus

aus: analyse & kritik Nr. 459, 22. Februar 2002

Die biometrische Vermessung ist keine einzelne, besonders »gefährliche« Technik. Sie ist eine politische Technologie des Sehens, Benennens und Erkennens. Sie zielt auf umfassende Kontrolle von Individuum und Gesellschaft und lässt die viel beschworene »Terrorismusprävention« weit hinter sich. Die Beziehungen zwischen Individuum und Population, zwischen Sichtbarem und Sagbarem, zwischen sozialer und wissenschaftlich-technologisch begründeter Ausgrenzung verändern sich.

Innenminister Otto Schily (SPD) hat sein so genanntes »Sicherheitspaket II« noch im letzten Jahr durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Ein enormes Tempo, das nur zeitnah zu den Ereignissen des 11. September möglich war, aber dennoch vieles beinhaltet, was ohnehin schon in den Schubladen der Inneren Sicherheits-Hüter kursierte. Denn das Drei-Milliarden-Programm verschärft die Asyl- und Abschiebebedingungen erneut, erweitert die Kompetenzen von Bundeskriminalamt und Geheimdiensten, macht nahezu grenzenlose Datenerfassungen von ZuwanderInnen, AsylbewerberInnen und Visumspflichtigen möglich. Und das rot-grüne Paket weitet die staatlichen Kontrollambitionen in Regionen aus, die bislang undenkbar schienen: die biometrische Vermessung aller! Die gesamte Bevölkerung wird zum Datenkörper, der vielfältig gestaltet, geplant und kontrolliert werden kann. Eine Zielperspektive, die der Genetik ebenso zu eigen ist. Das biometrische Vermessen der DNA ist eine politische Technologie, die auf Körperregionen im Mikrobereich gerichtet ist. Die anvisierten Finger- und Gesichtsregistrierung sind auf die äußere Erscheinung des Individuums gerichtet. Beides zielt darauf, den Einzelnen wie die Bevölkerung zum Objekt statistisch hergestellter und gesellschaftspolitisch gewünschter Normalisierungen zu machen.

Im Zeitalter des Genoms gilt auch die DNA als interessantes biometrisches Merkmal.

Auch ohne die Ereignisse des 11. September gibt es ein wachsendes Angebot biometrischer Visualisierungsmethoden. Gesicht und Hände können in geometrische Muster transferiert werden. Iris oder Netzhaut lassen sich in Datensätze umschreiben. Auch Stimme, Lippenbewegungen, die Dynamik des Tastaturanschlags, Gangart oder Handschrift können zum Raster werden, um Personen zu orten. Im Zeitalter des Genoms gilt auch die DNA als interessantes biometrisches Merkmal. Außerhalb der propagierten Staatsschutzzonen wird im zivilen Bereich überwacht – von Arbeitsplatzsicherungen, Zugangskontrollen, Sozial- und Gesundheitsbehörden. Die gesetzlich ermöglichte Totalerfassung aller in Form der biometrischen Merkmale in Ausweisen war schon vorher geplant. Die Bundesdruckerei, die Ausweise und Pässe erstellt, hatte bereits vor Jahren durchblicken lassen, die Biometrie in ihre Produkte zu integrieren, um der zunehmenden Mobilität der BürgerInnen gerecht zu werden. Zudem werde die automatische Erkennung immer kostengünstiger.

In Pässen und Personalausweisen werden zukünftig neben Lichtbild und Unterschrift auch biometrische Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht gespeichert. Welche Merkmale das sein werden, wird erst in einem Ausführungsgesetz wohl im Herbst diesen Jahres bestimmt. Ob die Daten »nur« im Ausweis, oder zentral gespeichert werden, hängt von den politischen Zielen ab. Die dezentrale Erfassung ermöglicht nur festzustellen, ob jemand mit einem gefälschten Pass unterwegs ist. Eine zentrale Registratur macht weit mehr möglichen: Würde die Gesichtsgeometrie der Menschen zentral gespeichert, könnte jede/r unauffällig beobachtet und digital festgehalten werden, der sich auf Plätzen oder in Räumen aufhält, die per Videokamera kontrolliert werden. So entstehen Muster von Bewegungen, Kaufverhalten und Teilnahme an Demonstration. Diese sind sowohl Individuen zuzuordnen, als auch den, durch die Beobachtung erst neu konstituierten Gruppen. Ob Gesichtsgeometrie oder zentrale Fingerabdruckdatei: Ein Generalverdacht nach dem Motto »Jede/r ist verdächtig« wird installiert und die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt.

Dass Überwachungsmaßnahmen, die später einmal alle betreffen werden, zunächst an Menschen ohne deutschen Pass erprobt werden, ist nicht neu.

Die neuen Gesetze und Verordnungen, treffen das Publikum der Ereignisse vom 11. September unterschiedliche Weise. Es sind die »Fremden«, die AsylbewerberInnen und Flüchtlinge, die als besondere Versuchsobjekte ins Fahndungsnetz geraten. Im Asylverfahrensgesetz wollen Schily und KollegInnen künftig Sprachaufzeichnungen erlauben, die zur Bestimmung der Herkunft von AsylbewerberInnen eingesetzt werden sollen. Fingerabdrücke von Flüchtlingen sollen nach der Asylentscheidung künftig zehn Jahre lang gespeichert werden und vom BKA automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand abgeglichen werden dürfen. AsylbewerberInnen sind also per se »tatverdächtig«.

Das rot-grüne »Sicherheitspaket II« führt auch einen automatisch lesbaren Ausländerausweis (Vordruck über Aufenthaltsgenehmigung) ein, der »biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht« enthalten soll. Einzelheiten darf das Bundesinnenministerium per Rechtsverordnung, also ohne Beteiligung des Bundestages, eigenständig festlegen.

Dass Überwachungsmaßnahmen, die später einmal alle betreffen werden, zunächst an Menschen ohne deutschen Pass erprobt werden, ist nicht neu. In einer AFIS genannten automatischen Fingerabdruck-Datei, die offiziell Verbrechen aufklären helfen soll, hat das BKA seit 1992 rund 2,9 Millionen Fingerabdrücke gespeichert. In dieser Datei sind sämtliche AsylbewerberInnen komplett erfasst.

Die Gruppe der straffällig gewordenen, deren Fingerabdrücke gespeichert werden dürfen, wächst kontinuierlich, weil die Konditionen der Erfassung erweitert werden. Der gleichen Ausweitungslogik von Dateien wie AFIS folgt die mit rund 150.000 Datensätzen gefüllte BKA-Datei, in der molekulargenetische »Fingerabdrücke«von Menschen erfasst sind, die wegen »erheblicher« Straftaten verurteilt worden sind oder denen man »Wiederholungsgefahr« unterstellt. Nach noch mehr Genprofilen haben diverse PolitikerInnen immer wieder gerufen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, sprach sogar von einem »Skandal«, weil – wegen angeblich mangelnder Meldebereitschaft einiger Bundesländer – in der BKA-Gen-Datenbank nicht bereits 800.000 Menschen registriert seien.

Die Rasterfahndungen im Oktober letzten Jahres demonstrieren, was rassistisch motivierte Überwachung heißen kann. Alle möglichen Behörden, Ausbildungs- und Arbeitsstätten wurden verpflichtet, Daten über Personen aus 15 Staaten des arabischen Raums zu liefern. Merkmale der zu überprüfenden Personengruppe (sollten) die Eigenschaften »vermutlich islamische Religionszugehörigkeit« und »vermutlich legaler Aufenthaltsstatus in Deutschland umfassen.« In der ersten Phase lieferten beispielsweise die Berliner Unis Daten über 900 Personen. Die 54 nordrhein-westfälischen Hochschulen übermittelten der Polizei Informationen von 250.000 Personen, was etwa der Hälfte aller Studierenden des Landes entspricht. Daraus wurden 10.000 sogenannte Recherchefälle ausgewählt. Bei Melde- und Ausländerbehörden, Energie- Verkehrs- und Entsorgungs-Unternehmen oder Kommunikationsdienstleistern, Reinigungsfirmen oder Sicherheitsdiensten, Flughafengesellschaften etc. gespeicherten Daten, wurden für polizeiliche Zwecke – für die sie ganz und gar nicht erhoben wurden – verwandt. (1)

Biometrische Identifikationsverfahren sind längst in ganz anderen gesellschaftlichen Kontrollgebieten auf dem Vormarsch. 200 Unternehmen warten hier mit marktreifen Verfahren auf.

Die biometrischen Totalerfassung dient, wie ihre Vorläufer, nicht allein dem offiziell deklarierten Ziel der Terrorbekämpfung. Tatsächlich sind biometrische Identifikationsverfahren längst in ganz anderen gesellschaftlichen Kontrollgebieten auf dem Vormarsch. 200 Unternehmen warten hier mit marktreifen Verfahren auf. 1999 wurde ein Umsatz von 100 Millionen US-Dollar erwirtschaftet, 60% davon in den USA, vor allem für Zutrittssicherung, Grenzkontrollen und im Bereich der sogenannten sozialen Wohlfahrt. Hinter den selbst gemachten Marktprognosen der Anbieter, die sich allein für den US-Markt auf 1 bis 2,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2010 steigern sollen, stehen ausufernde Anwendungsperspektiven. Die Iris- und Retina-Erkennung wird im militärischen Bereich eingesetzt. Zutrittskontrollsysteme über Fingerabdruck oder Gesichtserkennung gibt es in atomaren Anlagen oder hoch gesicherten Rechenzentren. An Flughäfen und Grenzübertritten (wie zwischen Kanada und USA) ist die Handgeometrie bereits im Einsatz. Auch Arbeitszeitkontrolle mit Hilfe biometrischer Methoden wird attraktiv.

Enormes Ausweitungspotenzial verspricht man sich von der Smart-Card-Technologie

In manchen US-Staaten werden bereits biometrische Merkmale von SozialhilfeempfängerInnen erhoben, um einen »Missbrauch« von Sozialleistungen zu vereiteln. In New York müssen nicht allein Kapitalverbrecher, sondern auch Schwarzfahrer oder Menschen, die kleine Delikte begehen oder öffentlich Alkohol trinken, ihre Fingerabdrücke abliefern. So werden nicht nur Individuen erfasst, sondern ganze Gruppen: vornehmlich die Armen, ImmigrantInnen, Prostituierten, Abhängigen. Bürgermeister Rudolph Giuliani, berühmt geworden in Folge der Ereignisse des 11. September, hatte seine Sicherheitsansprüche schon vorher gesteigert. Ende der 90er Jahre forderte er, Fingerabdrücke direkt nach der Geburt zu registrieren. Seine Offensive hatte den schönen Titel »Lebensqualität«.

Hauptanwendungsgebiet liegt derzeit im Bereich Zutrittskontrollen (38,4%), öffentlicher Ordnung (19,2%), gefolgt vom Gesundheitswesen (9,6%), Immigration (5,3%) und Sozialbereich (3,9%). Enormes Ausweitungspotenzial verspricht man sich von der Smart-Card-Technologie, die sich immer mehr durchzusetzen beginnt und auch ohne zentrale Datenbank Identitätsfeststellungen liefern könne. (2)

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume mit Gesichtserkennungssystem ist eine Realität, um relativ ungezielt »Täter« oder »Verdächtige« aufzuspüren. Das funktioniert zwar nicht und produziert vor allem viele Fehler. Aber zur Identifizierung von Verdächtigen bedarf es einer Datenbank, um die Gesichter abgleichen zu können. Wer wird dort registriert? Einem Artikel von Florian Rötzer zu folge »jeder der nach Meinung der US-Polizei wichtige Informationen liefern könne«. (3)

Aus Finger- und Handabdrücken wurden bei Kindern oder Erwachsenen Risiken für die erblich bedingte Chromosomveränderungen wie Trisomie 21 oder andere Behinderungen errechnet.

Wohin die Reise hier zu Lande führen kann, demonstriert die Hamburger Firma Dermalog schon im Ausland. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für Ausweise mit lesbarem Fingerabdruck. 90 Prozent ihrer Aufträge kommen aus Süd- und Mittelamerika, dem asiatischen Raum und der Golfregion. Für das fernöstliche Brunei hat Dermalog eine so genannte Allzweck-Identitätskarte konzipiert. Mit ihr kann man sich gegenüber der Polizei und den Grenzschutzbehörden ausweisen. Sie ist gleichzeitig Führerschein, Rentenversicherungskarte und Ausweis für die Steuerbehörde. Neben Fingerabdruckdaten befinden sich auf der Universalkarte noch ein Foto des Inhabers sowie sämtliche persönliche Angaben. Verknüpft ist das System mit einem Zentralrechner, der im Innenministerium des rund 335.000 EinwohnerInnen zählenden Sultanats steht.

Dermalog ist ein Software-Anbieter mit Tradition. In den 80er Jahren hatte der Firmengründer und Humanbiologe Günther Mull ein Software-System für medizinisch Diagnostik erfunden und sich patentieren lassen. Aus Finger- und Handabdrücken wurden bei Kindern oder Erwachsenen Risiken für die erblich bedingte Chromosomveränderungen wie Trisomie 21 oder andere Behinderungen errechnet. Seit Ende der 80er Jahre zahlen die Krankenkassen nur noch die Fruchtwasseruntersuchung. Dermalog reagierte flexibel und passte seine Technologie für andere Anwendungen an: Identifizierung für zivilrechtliche und kriminaltechnische Zwecke sind nur die Hauptgeschäftsfelder.

Die Erfahrung zeigt: Daten, die einmal gespeichert sind, können schnell auch für andere Zwecke genutzt werden.

Datenschutz-Experten wie der Informatikprofessor Klaus Brunnstein von der Universität Hamburg warnen vor den Folgen der Gesamterfassung biometrischer Daten, auch im Blick auf medizinische Auswertungen. Die eingescannte Iris lässt zum Beispiel Rückschlüsse auf Hepatitis-B-Erkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck oder Alkoholismus zu. Das Gesicht, seine Färbung könne Hinweise auf Krankheiten in sich tragen. »Es gilt als sicher«, sagt Brunnstein, »dass aus biometrischen Daten auf Erbkrankheiten oder aktuelle Krankheiten geschlossen werden kann.« So gibt es statistische Korrelationen von Fingerabdruckmustern und Leukämie oder Brustkrebs. Das braucht nicht als gesichert angesehen werden. Aber statistische Korrelationen haben ja den Vorteil, dass sie nicht mit Gewissheiten, sondern mit Wahrscheinlichkeiten rechnen. Sie müssen in keinem Einzelfall zutreffen, wohl aber im Bevölkerungskörper gesundheitspolitisch rationale Handlungsoptionen liefern. Damit würden sie, ähnlich wie Gentests, auch für Krankenkassen oder Versicherungen interessant.

Die Erfahrung zeigt: Daten, die einmal gespeichert sind, können schnell auch für andere Zwecke genutzt werden. Eindrucksvolles Beispiel sind die Rasterfahndungen, die nach dem 11. September in den Studentenwerken deutscher Universitäten vorgenommen wurden – noch ohne biometrische Unterstützung freilich.

Die Begehrlichkeiten sind da. Die erfassten Körpermerkmale lassen sich beliebig kombinieren. Daraus können, mit den Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, viele Krankheitsrisiken konstruiert werden – auch solche, die es noch gar nicht gibt. Die Gesundheitsökonomen gehen bei ihrer Arbeit ohnehin von einem Bevölkerungskörper aus, in den man mittels statistischer Auswertungen Sterberaten, Krankheitswahrscheinlichkeiten und Kostenentwicklungen hinein lesen kann.

Was im Zusammenhang einer spezifischen Diagnose an persönlichen Daten und Körpersubstanzen abgegeben wurde, wird gern auch für viele weitere Diagnosezwecke verwandt.

Die Molekularbiologie arbeitet mit der Allzweckwaffe Biometrie, um aus den vielen Blutbanken immer neue Hinweise auf genetische Risiken zu errechnen. Was im Zusammenhang einer spezifischen Diagnose an persönlichen Daten und Körpersubstanzen abgegeben wurde, wird gern auch für viele weitere Diagnosezwecke verwandt. Bestes Beispiel ist die Meldung, dass Bonner Forscher um den Humangenetiker Peter Propping nun das »Gen für manische Depression« lokalisiert hätten. Gemeinsam mit der Klinik für Psychiatrie und dem Institut für Biometrie sowie anderen Nervenkliniken wurden insgesamt 75 Familien mit 445 Personen untersucht. 275 von ihnen sollen manisch-depressiv seien. Der Jubel um das neue Wissen wird im schon bekannten Bild des “Körpers als Text« präsentiert. (4)

Die sozialen und gesundheitspolitischen Kontrollwirkungen sind im Nebel der Rede von der »Innerer Sicherheit« verblasst. Doch selbst die beschworenen Planungsoptionen für Sozial- und Gesundheitsbürokratie oder die Ermittlungsbehörden werden bei dem anvisierten Totalerfassungsprogramm nicht herausspringen. Denn die technischen Systeme funktionieren nur unzuverlässig. Nicht nur der heimische Computer, sondern auch der Großrechner stürzt mitunter ab – oft ohne erkennbaren Grund. Die biometrische Erkennung beruht auf Wahrscheinlichkeitsaussagen. Es gibt keine hundertprozentige Übereinstimmung zwischen dem eingescannten Muster und dem zentral oder lokal gespeicherten. Die Bandbreite solcher Toleranzen ist, zumindest bei den privatwirtschaftlichen Angeboten, nicht zu überprüfen. Die Verschlüsselungstechniken sind nur von begrenzter Dauer, und Manipulationen am Zentralspeicher oder Chip sind prinzipiell möglich. An der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine gibt es keine Sicherheiten.

Die Erfassung aller schafft gleichzeitig auch einen kollektiven Datenkörper, der zu Auswertungen über Krankheiten und Gesundheitsnormalität benutzt werden kann.

Entscheidend ist wieder: Es werden nicht nur viele Einzelne vermessen und registriert. Die Erfassung aller schafft gleichzeitig auch einen kollektiven Datenkörper, der zu Auswertungen über Krankheiten und Gesundheitsnormalität benutzt werden kann. Dabei sind Fehler programmiert: Zum Zeitpunkt einer gesundheitsökonomischen oder politischen Planung kann die wirkliche gesundheitliche oder soziale Lage der vielen Erfassten sich längst verändert haben. Mit den Folgen der Gestaltung am virtuellen Datenkörper, etwa Risikokonstellationen, Präventionsangeboten und Gesundheitsprogrammen, werden die Einzelnen konfrontiert werden. Und gefahrvoll konkret wird es auch dann, wenn aus dem errechneten Kollektiv-Körper der Einzelne hervortritt und zur Gefährdung – einer »Inneren Sicherheit« oder einer »öffentlichen Gesundheit« – stilisiert wird.

© Erika Feyerabend, 2002
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Quellen

(1) Heiner Busch, Datenschutz, Sicherheitsgesetze und Rasterfahndungen, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 70/3/2001, S. 28-34

(2) Wiss. Institut für Kommunikationsdienste GmbH, Dr. Franz Bülling, Annette Hillebrand, Vergleichende Untersuchung biometrischer Identifikationssysteme (BIOIS), Bad Honnef, März 2000

(3) Telepolis, Gesichtserkennungssystem machte nur Fehler, 6.01.02

(4) PM Uni Bonn 16.01.02