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MARTINA KELLER ist Journalistin in Hamburg. Sie schreibt regelmäßig über biomedizinische Themen, mehrere Arbeiten wurden mit Journalistenpreisen ausgezeichnet. Im Oktober 2008 erschien ihr Buch Ausgeschlachtet. Die menschliche Leiche als Rohstoff.

HEINRICH LANG ist Professor für Öffentliches Recht,
Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Greifswald. Bei einer Anhörung des Deutschen Bundestages im Juni 2011 nahm er als Sachverständiger pointiert Stellung zur geplanten Reform des Transplantationsgesetzes.

GISELA MEYER (Bad Bodendorf) ist Lehrerin für Krankenpflege und aktiv im Verein Kritische Aufklärung Organtransplantation. Hier engagieren sich Angehörige, die ihr Kind im Schock zur Organentnahme freigegeben haben. Ihre Erfahrungen schildern sie in der Broschüre Organspende – die verschwiegene Seite.

MONA MOTAKEF ist Sozialwissenschaftlerin am Arbeitsbereich für Soziale Ungleichheit und Geschlecht der Universität Duisburg-Essen. Ihr Buch Körper Gabe. Ambivalente Ökonomien der Organspende erschien im Juni 2011.

ERIKA FEYERABEND ist Sozialwissenschaftlerin, Journalistin und Mitgründerin von BioSkop in Essen. Die Transplantationsmedizin und ihre Akteure nimmt sie seit mehr als zwei Jahrzehnten kritisch und analytisch unter die Lupe.





BERICHT ÜBER EINE SPANNENDE TAGUNG VON BIOSKOP UND OMEGA

Organpolitik – anders befragt

Die Transplantationsmedizin braucht den Körper der einen, um den anderen Überlebenschancen und Lebenszeit zu versprechen (ohne dies prinzipiell immer einlösen zu können). Dennoch werden ihre gesellschaftlichen Folgen kaum öffentlich thematisiert. In den üblichen Werbekampagnen dominieren die Inszenierung des »guten Sterbens« via Organabgabe sowie die Ansprache des Einzelnen als moralisches Subjekt. Eine Tagung, organisiert von BioSkop in Kooperation mit der Hospizvereinigung Omega, beleuchtete und diskutierte die blinden Flecken dieser Botschaft: neue Erkenntnisse zum »Hirntod«, traumatische Erlebnisse von Angehörigen, unklare Kriterien bei der Organverteilung, politisch ermöglichte Intransparenzen. Spannende Ein-, Durch- und Ausblicke steuerten vier ReferentInnen bei. Über ihre Vorträge berichtet BioSkoplerin Erika Feyerabend .

Zum Auftakt der Tagung, die Ende März 2012 im Kulturzentrum Grend in Essen stattfand, berichtete die Hamburger Journalistin Martina Keller über die neuerlich aufkeimende Kontroverse um den »Hirntod«, die in der gegenwärtige Gesetzesdebatte sowie von der Bundesärztekammer allerdings noch beharrlich mit Schweigen beantwortet wird. Nur »Toten« dürften lebenswichtige Organe wie Herz und Leber entnommen werden, so lautet eine Grundlage der Transplantationsmedizin. Doch wie »tot« sind »Hirntote« eigentlich?

Der Neurologe Alan Shewmon suchte systematisch weitere Fälle, und er fand sie – 175 bis zum Jahr 1998. Das längste Überleben eines »Hirntoten« lag bei 14 Jahren.

Diese alte Todesbehauptung ist seit den 1960-er Jahren international verbreitet, aber sie ist seitdem umstritten. Der US-amerikanische Neurologe Alan Shewmon, einst ein ausgewiesener Befürworter des »Hirntod«-Konzepts, ist längst zu neuen, naturwissenschaftlich-medizinisch begründeten Antworten gekommen – Hintergründe erläuterte Martina Keller in ihrem Vortrag. Nachdem Shewmon einem 14-jährigen Jungen in San Francisco begegnet war, dessen »Hirntod« er nach den gängigen Diagnosekriterien bestätigt hatte, keimten Zweifel auf. Die Eltern hatten einer Organspende nicht zugestimmt und wollten, dass ihr Sohn weiterbehandelt wird. Der Junge wurde – beatmet – in ein Pflegeheim gebracht, wo er weit weniger therapiert wurde als mancher Patient auf der Intensivstation. Der 14-Jährige überstand mehrere Infektionen, bekam Schamhaare und verstarb schließlich nach neun Wochen an einer Lungenentzündung.

Shewmon suchte systematisch weitere Fälle, und er fand sie – 175 bis zum Jahr 1998. Das längste Überleben lag bei 14 Jahren. »Hirntote« scheiden Urin aus, können Blutdruck und Körpertemperatur regulieren, Infektionen bewältigen; während der Organentnahme reagieren sie mit steigendem Blutdruck und Hormonspiegel. Schwangere können von gesunden Kindern entbunden werden. In der Schweiz ist eine Narkose bei der Explantation vorgeschrieben. Die Behauptung, dass im »Hirntod« angeblich »alle für das eigenständige körperliche Leben erforderlichen Steuerungsvorgänge des Gehirns endgültig erloschen sind« und »der Organismus als Ganzes seine Funktion verloren hat«, wie es Bundesärztekammer (BÄK) und diverse Experten seit Jahrzehnten darstellen, wird sich nicht mehr lange aufrecht erhalten lassen, sagte Keller voraus.

Bioethiker plädieren dafür, Organentnahmen künftig auch bei Sterbenden – und eben nicht Toten – zuzulassen. Dies würde den limitierten Zugriff auf Organe enorm erweitern und das gesellschaftliche Tötungsverbot aushebeln.

Die neuen Erkenntnisse bei der einer wachsenden Zahl von – auch deutschen – Bioethikern haben jedoch bisher nicht zum Innehalten und zur Frage geführt, ob auf Organe von »Hirntoten« gänzlich verzichtet werden müsse. Statt dessen favorisieren manche von ihnen ein neues, brisantes Konzept: Sie plädieren dafür, Organentnahmen künftig auch bei Sterbenden – und eben nicht Toten – zuzulassen. Entscheidende Voraussetzung: die persönliche Zustimmung der Betroffenen.

Ein solches Vorgehen hätten erhebliche Folgewirkungen: Es würde den limitierten Zugriff auf Organe enorm erweitern und das gesellschaftliche Tötungsverbot aushebeln. Und die mit diversen Preisen ausgezeichnete Hamburger Journalistin, die regelmäßig auch für BIOSKOP schreibt, berichtete auch das: Im europäischen Ausland nehmen Explantationen bei »kontrolliert verstorbenen« Herztoten zu. Wieder erodiert die Grenzziehung zwischen tot und lebendig, zwischen explantieren und töten. In Belgien wurden bereits in einzelnen Fällen Schwerstkranke mit ihrem Einverständnis getötet, um anschließend Organe entnehmen zu können. Mit diesen Praktiken stehen die Zeichen im Transplantationswesen auf Wachstum – trotz Kritik am »Hirntod«-Konzept.

Als sie sich aber doch entschieden, die Vorgänge aufzuklären, folgten jahrelange Auseinandersetzungen, um die Krankenakten zu bekommen und ihre Erfahrungen zu Gehör bringen zu können.

Kaum Raum im öffentlichen Gespräch wird der Perspektive von Angehörigen gewährt, die unter dem moralischen Druck und der Vorstellung, es gäbe auch mit dem »Hirntod« noch eine Todesgewissheit, der Organabgabe zustimmen beziehungsweise zugestimmt haben. Gisela Meyer von der Elterninitiative Kritische Aufklärung Organtransplantation schilderte eindrucksvoll ihre Erlebnisse. Ihr Sohn Lorenz war vor 21 Jahren in der Schweiz beim Skilaufen verunglückt, anschließend wurde ihm Organe entnommen. Mit diesem Erlebnis konnten sich die Eltern, die drei weitere Kinder haben, lange nicht mehr beschäftigen. Als sie sich aber doch entschieden, die Vorgänge aufzuklären, folgten jahrelange Auseinandersetzungen, um die Krankenakten zu bekommen und ihre Erfahrungen zu Gehör bringen zu können.

Heute, zwei Jahrzehnte danach, muss sich Gisela Meyer neuen Informationen stellen. In den medizinischen Dokumenten über Lorenz, der zum Zeitpunkt des Unfalls 15 Jahre alt war, fanden sich erschütternde Ausführungen: Noch am Tag der Organentnahme wurde in einem neurologischen Befund erklärt, dass ein Null-Linien-EEG gar nicht vorliege; der Patient reagiere auf Schmerzen. Kurz danach wurden ihm die Organe entnommen.

Eines der Hauptanliegen von Gisela Meyer ist es, »deutlich zu machen, dass der Schock der Angehörigen und die Wehrlosigkeit des Verletzten so schamlos ausgenutzt werden«. Ihre Kritik richtet sich nicht gegen die Patienten auf der Warteliste, die auf fremde Körperstücke hoffen, wohl aber gegen ein medizinisches Angebot, das den Abschied und die Sterbebegleitung bei ihrem Sohn unmöglich gemacht und das Konstrukt »Hirntod« wie auch dessen Diagnostik widerspruchslos im Bewusstsein aller hat verankern können.

Die Bilder von Superman und Superwoman kommen unterhaltend daher; Organspende scheint Spaß zu bereiten.

Das gelingt vor allem über Werbekampagnen, die fälschlicherweise »Aufklärung« genannt werden. Hier soll das Denken aller auf Spur gebracht werden. Inzwischen dominiert in der PR das Problem des so genannten Organmangels, der das Kernthema der 1990-er Jahre, den »Hirntod«, abgelöst hat. Die Sozialwissenschaftlerin Mona Motakef von der Universität Duisburg-Essen hat aktuelle Werbestrategien analysiert – zum Beispiel den Einsatz popkultureller Symbole für die PR pro Organspende. Da sind Helden und Heldinnen abgebildet, unter Schriftzügen wie »Das kannst du auch«. Die Bilder von Superman und Superwoman kommen unterhaltend daher; Organspende scheint Spaß zu bereiten.

Der Initiator der Kampagne, das Deutsche Herzzentrum Berlin, tritt nicht als moralischer Bittsteller auf, sondern ist »Geber eines attraktiven Identitätsangebots«, erklärte die Sozialwissenschaftlerin auf der Tagung. Beide Geschlechter können sich an den Prototypen idealisierter Weiblichkeit und Männlichkeit orientieren und als Retterin oder Held sogar die gesellschaftlichen Geschlechtsnormen noch überbieten – wenn sie nämlich ihre Organe potentiell hergeben wollen.

Vieles ist unklar: Wer fällt tatsächlich Urteile, die womöglich über Leben und Tod entscheiden? Gegen wen kann ein Patient klagen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt?

Als im Dezember 1997 erstmalig in Deutschland ein Transplantationsgesetz geschaffen wurde, hofften Gesetzgeber und Transplanteure auf mehr Organe durch Transparenz und Kontrollierbarkeit. Dieser Plan ist laut Analyse des Juraprofessors Heinrich Lang von der Universität Greifswald auf ganzer Linie gescheitert. Der Gesetzgeber hat die zentrale normative Kategorie – den Todesbegriff – weitgehend nichtstaatlichen Akteuren überlassen. Die BÄK als privatrechtlicher Verein darf die Bedingungen bestimmen und begründen. Das Verteilungssystem basiert auf den sich widersprechenden, vage formulierten Orientierungen der Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Denn: Je besser die körperliche Situation des Organempfängers ist, desto besser sind die Erfolgsaussichten und desto geringer die Dringlichkeit.

Vieles ist unklar: Wer fällt tatsächlich Urteile, die womöglich über Leben und Tod entscheiden? Wer kommt wo auf die Organwarteliste? Wem wird von wem ein Körperstück zugeteilt? Wer kontrolliert die Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation, wer die in den Niederlanden ansässige Vermittlungsstelle Stiftung Eurotransplant und wer die Transplantationszentren hierzulande? Und: Gegen wen kann ein Patient eigentlich klagen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt?

Bei den für die Überwachung der Transplantationsmedizin zuständigen BÄK-Kommissionen sind seit dem Jahr 2000 über 100 Fälle zu fragwürdigen Organvermittlungen aktenkundig geworden.

Dass all dies keine praxisfernen, juristischen Gedankenspielereien sind, erläuterte Staatsrechtslehrer Professor Lang sehr anschaulich. So wurden und werden Organe außerhalb der Warteliste auch schon mal auf dem »kleinen Dienstweg« in Absprache zwischen Transplantationszentrum, BÄK-Kommission, DSO und Eurotransplant zugeteilt – als einschlägiges Beispiel für dieses Vorgehen gilt in juristischen und medizinischen Fachkreisen der »Berliner Fall«. Erstaunliches wurde vor einigen Jahren auch aus Essen bekannt: Eine israelische Staatsbürgerin, erkrankt an einer schweren Form der Diabetes, zahlte 2006 nachweislich 20.000 Euro an das Transplantationszentrum Essen für eine Aufnahmeuntersuchung, obendrein steuerte ihre Krankenkasse weitere 100.000 Euro bei, damit die Frau auf die offizielle Warteliste für Nieren-Pankreas Transplantationen gesetzt werde. Diese Praxis wurde nur bekannt, weil die Patientin 2007 vor das Essener Landgericht zog – nachdem das Transplantationszentrum sie, auf Veranlassung von Eurotransplant, wieder von der Warteliste gestrichen hatte, da sie dort wegen ihrer Staatsangehörigkeit zu Unrecht gestanden habe.

Bei den für die Überwachung der Transplantationsmedizin zuständigen BÄK-Kommissionen sind seit dem Jahr 2000 über 100 Fälle zu fragwürdigen Organvermittlungen aktenkundig geworden. Was jeweils im einzelnen passiert ist, wer Verdächtiges gemeldet hat, ob und welche Aufklärungsaktivitäten und Konsequenzen es für wen gegeben hat, auch das bleibt in aller Regel vor der interessierten Öffentlichkeit verborgen.

Notwendig ist, dass noch viel mehr Veranstaltungen mit kritischer Perspektive auf den Transplantationsbetrieb stattfinden.

Die Tagung »Organspende – gesellschaftlich umstritten, öffentlich undurchschaubar, politisch gefördert« hat sicher dazu beigetragen, mehr Licht ins Dunkel des Transplantationswesens zu bringen. Notwendig ist aber, dass noch viel mehr Veranstaltungen mit kritischer Perspektive auf den Transplantationsbetrieb stattfinden und fundierte Berichte, Analysen und Einmischungen nachhaltig gestärkt werden – gerade jetzt, in einer Phase, in der die geltenden Regeln weiter aufgeweicht werden sollen.

© Erika Feyerabend, 2012
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Mehr Informationen und Hintergründe stehen auf unseren Themenseiten zu Transplantationsmedizin und Organhandel. Bemerkenswert zudem, dass es mittlerweile auch Internetforen mit Debatten von Intensivpflegekräften gibt, die in der Öffentlichkeit bislang gar keine Rolle gespielt haben. Unter www.krankenschwester.de sind zum Beispiel sehr irritierende Erfahrungen mit Explantationen nachzulesen.