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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

PID auf Expansionskurs

  • Europäische Leitlinien zur Embryonenselektion gefordert

aus: BIOSKOP Nr. 41, März 2008, Seite 11

Die EU-Kommission dringt auf europäische Leitlinien zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Standardisiert werden sollen Qualität und rechtliche Voraussetzungen – für ein Testverfahren, das in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz gar nicht eingesetzt werden darf.

Mittels PID wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetische Risiken für Krankheiten getestet; anschließend entscheiden Reproduktionsmediziner und Kinderwunsch-Patientin, ob der gecheckte Embryo in die Gebärmutter implantiert oder verworfen wird.

Ihre Forderung stützt die EU-Kommission auf eine im Dezember veröffentlichte Studie. Die beauftragten ForscherInnen, darunter der Kieler Reproduktionsmediziner Andreas Schmutzler, hatten eine Umfrage unter 160 Spezialkliniken gestartet. Die PID »expandiert«, stellten sie nach der Auswertung fest; im EU-Gebiet sowie in der Schweiz sollen insgesamt 53 Zentren den Gencheck nach künstlicher Befruchtung anbieten. Die meisten Behandlungen gibt es in Spanien, Belgien und der Tschechischen Republik – wobei ein beträchtlicher Teil der Patientinnen aus Staaten anreise, die PID nicht erlauben, also auch aus Deutschland.

Möglich, dass die Lobbyisten den Gesetzgeber demnächst auch per gezieltem Rechtsbruch herausfordern.

Die Rechtslage zu ändern, fordern seit Jahren ÄrztInnen, die an der Befruchtung außerhalb des Mutterleibs verdienen. Etwa der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, Hans-Rudolf Tinneberg: »Wir wünschen uns«, sagte er Ende November der Zeitung Tagesspiegel, »dass wir die besten Blastozyten, also Embryonen, die schon mehrere Tage im Reagenzglas gereift sind, für die Einpflanzung auswählen dürfen.«

Möglich, dass die Lobbyisten den Gesetzgeber demnächst auch per gezieltem Rechtsbruch herausfordern. Jedenfalls sagte Tinneberg im _Tagesspiegel_-Interview auch: »Inzwischen raten uns einige Juristen schon, auf dem Weg der Selbstanzeige Präzedenzfälle zu schaffen, die dann vor Gericht entschieden werden müssen.« (_Siehe auch BIOSKOP Nr. 46

© Klaus-Peter Görlitzer, 2008
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