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Nr. 11 (September 2000)


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Das Wichtigste im Überblick

BIOSKOP-Schwerpunkt

Wem nützt die »informierte Einwilligung« in Behandlung und Menschenversuch?

Das ärztliche Tun soll helfen. Aber zugleich ist es stets ein Eingriff, es beeinträchtigt und »verletzt« den Körper. Rechtlich gesehen müssen daher PatientInnen und Versuchspersonen in das, was im Rahmen medizinischer Behandlungen und klinischer Studien mit ihnen gemacht wird, ob in Blutabnahme, Narkose, Operation oder Erprobung eines Medikamentes, immer vorab »eingewilligt« haben. Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung des/r Betroffenen (erst recht: gegen deren Willen) sind strafbare Körperverletzungen. So weit der einfache, rechtliche Grundsatz. Und wie sieht die Realität aus?

BIOSKOP hat sich umgehört und umgeschaut, Ergebnis der Bestandsaufnahme: Die Ausweitung der »informierten Einwilligung« im Medizinbetrieb ist ein Politikum, das dringend diskutiert werden muss! Denn was PatientInnen und ProbandInnen offiziell als Instrument zur Sicherung von Freiheit und Selbstbestimmung verkauft wird, bezweckt tatsächlich, ÄrztInnen und Pharmafirmen Rechtssicherheit für ihr Tun zu bieten.


Gentechnik

»Entschlüsselung des menschlichen Genoms« verkündet! Na und?

Die im Juni verkündete »Entschlüsselung des menschlichen Genoms« regt die Fantasie von Wissenschaft, Politik und Medien gehörig an: Parallelen zur ersten Mondlandung werden verlautbart, von der bedeutendsten Leistung seit der Erfindung des Rades ist die Rede und sogar von Gottes Handschrift, die nun lesbar sei. Dabei wissen die ForscherInnen bis heute nicht, was ein Gen genau ist. Dessen ungeachtet bemüht sich die »Life-Sciences«-Branche mit tatkräftiger Unterstützung von Politik und Wissenschaft, Gründerzeit-Stimmung zu verbreiten. Doch außer Spekulationen und spektakulären Börsenauftritten haben die neuen Biotech-Firmen bislang wenig zu bieten, die meisten werden sich am Markt nicht behaupten können.

BIOSKOP nimmt den Gen-Begriff unter die Lupe und zeigt auf, welche Folgen die »Entschlüsselung des Genoms« nach sich ziehen wird. Und BIOSKOP berichtet über die »Life-Sciences«-Branche, ihre Erwartungen und Werbestrategien.


Euthanasie

Juristentag diskutiert Behandlungsabbruch und Patientenverfügungen

»Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens?« Das ist der Titel eines 130seitigen Gutachtens, das der Deutsche Juristentag Ende September in Leipzig diskutieren wird. Folgen die TeilnehmerInnen den Thesen des Gutachters Prof. Jochen Taupitz, könnte am Ende ein Appell an die Politik stehen, unter bestimmten Bedingungen gesetzlich zu legitimieren, was in Deutschland bislang kein Gesetz erlaubt: den todbringenden Abbruch einer medizinischen Behandlung bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen und ihren Willen nicht oder nicht mehr persönlich äußern können, etwa nach Schlaganfall, im Koma oder bei Demenz.

BIOSKOP hat das Gutachten gelesen und sich dabei auch gesundheitsökonomische Empfehlungen zumuten lassen müssen. Wenn es um Zuteilung begrenzter Ressourcen und einen »übermäßigen Lebensverlängerungswunsch« gehe, meint Professor Taupitz, könne die Patientenautonomie Grenzen haben.


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