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Nr. 15 (September 2001)


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Das Wichtigste im Überblick

BIOSKOP-Schwerpunkt

»Im Netz der molekularen Vernunft«

Ob Angst, Depression, Schizophrenie, Autismus, Alkoholabhängigkeit, Suizidalität, Alzheimersche Erkrankung oder Lese-Rechtschreibstörung – die »Ursachen« liegen, glaubt man einer stetig zunehmenden Zahl von WissenschaftlerInnen, jeweils und vornehmlich in den Genen. Plausibel machen sollen dies interdisziplinär angelegte Forschungsprojekte, an denen sich vor allem Humangenetiker, Hirnforscher und Psychiater beteiligen. Unfreiwillige Unterstützung kommt von den SteuerzahlerInnen, die Forschungen werden aus öffentlichen Haushalten großzügig gefördert.

BIOSKOP ist eingetaucht ins »Netz der molekularen Vernunft«, das Ministerien, Universitäten und Deutsche Forschungsgemeinschaft mit »Kompetenznetzwerken«, Programmen und Projekten immer dichter spinnen. Ergebnis der _BIOSKOP_-Recherche: Die Konstruktion molekulargenetischer Erklärungen für abweichendes Verhalten ist in Deutschland auf dem Vormarsch.


PatientInnenverdatung

Risiken und Nebenwirkungen des geplanten Arzneimittelpasses

Der Skandal um den Cholesterinsenker Lipobay hat schlagartig offenbart, dass bei Erforschung und Einsatz von Medikamenten hierzulande einiges im argen liegt: Die Mängel reichen von intransparenten klinischen Studien über das Verordnungsverhalten von ÄrztInnen bis zur Arzneimittelüberwachung. Die Reaktion der Politik zielt allerdings vor allem auf die PatientInnen: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will noch in dieser Legislaturperiode einen maschinenlesbaren Medikamentenpass einführen, die Krankenkassen propagieren derweil das »elektronische Rezept«. Und auch die Vision von der auf Chipkarte gespeicherten Krankengeschichte lebt wieder auf.

BIOSKOP beleuchtet, welche Nebenwirkungen die Chipkarten für die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten haben dürften. Und BIOSKOP benennt, was im Hintergrund der Verdatungspläne steht: Spar-, Einnahme- und Kontrollinteressen von Politik, Pharmaindustrie und Krankenkassen.


Organtransplantation

Kommentar aus dem Bundesgesundheitsministerium

Das Transplantationsgesetz schließt so genannte »Überkreuz-Organspenden« aus, es sei denn, »Spender« und »Empfänger« stehen sich »in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe«. Das faktische Verbot, das die Freiwilligkeit von »Organspenden« sicher stellen und Handel mit Körperteilen verhindern soll, ist unter Druck geraten: Mindestens ein Transplanteur hat die Regelung bereits tatkräftig umgangen. Und JuristInnen liefern nun nachträglich argumentative Rückendeckung – mittels kreativer Kommentierung und Auslegung des Gesetzes. Als besonders einfallsreich erwiesen haben sich zwei leitende Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums.

BIOSKOP zeigt auf, mit welchen argumentativen Kunstgriffen die Gesetzesaufweicher zu Werke gehen. Und BIOSKOP wundert sich, dass viele, die es angeht, dabei einfach nur zuschauen: ÄrztInnen und PolitikerInnen genauso wie StaatsanwältInnen.


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