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Bild: Andreas Heller

Andreas Heller

Professor für Palliative Care und Organisationsethik, Universität Graz

»Ich fördere und lese BIOSKOP, weil ich mit anderen BioSkop buchstabieren gelernt habe: B = bedeutsam; I = innovativ; O = offen; S = standpunktsicher; K = klärend; O = ohne; P = Punkt und Komma parteiisch.«

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Bild: Gregor Bornes

Gregor Bornes

Patientenberater, Köln

»Ich finde BioSkop unverzichtbar, weil hier über Jahrzehnte unabhängig, kompetent und hartnäckig Themen bearbeitet und beobachtet werden, die im medialen Mainstream immer nur saisonal und dann meist sehr flach thematisiert werden.«

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 Nr. 85 (März 2019)

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Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP Schwerpunkt

Big Data und Selbstbestimmung

»Big Data und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung« heißt eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats. Die Expertise erläutert, wie Selbstbestimmung rechtlich möglich sein soll für Menschen, die Gesundheitsdaten und molekulargenetisch analysierbare Bioproben wie Blut und Speichel für Forschungsprojekte zur Verfügung stellen. Deutschlands größte Biobank ignoriert die Vorschläge des Ethikrates, veröffentlicht Ende 2017, aber noch immer.
Derweil fordern einflussreiche PolitikerInnen und Interessenverbände: Krankenversicherte sollen ihre Daten für medizinische Forschung bereit stellen – freiwillig, ohne Kenntnis konkreter Vorhaben, Forschungsziele und beabsichtigter Verwertungen. Der Bundestag wird womöglich bald diskutieren, ob ein so genannter Datenspende-Ausweis per Gesetz eingeführt wird.

BIOSKOP berichtet und analysiert, wie die »informierte Einwilligung« im Bereich medizinischer Forschung mit Daten und Körpersubstanzen schleichend, aber zielstrebig ausgehöhlt wird. Und BIOSKOP unterstützt Forderungen, wonach endlich auch Risiken und inhaltliche Schwächen von Big-Data-Projekten diskutiert und transparent gemacht werden sollen.


>>> Pharmasponsoring & Interessenkonflikte

Der erste Rückzug

Die Omniawatch-Analysen der Ärzte-Initiative MEZIS haben offenbar Wirkung gezeigt: Die pharmagesponserte Agentur OmniaMed hat sich vom deutschen Fortbildungsmarkt für MedizinerInnen zurückgezogen. Zuvor hatten mehrere Ärztekammern Veranstaltungen der Agentur die Zertifizierung verweigert. Und nun macht sich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) für eine »gesetzliche Transparenzverpflichtung« stark, um finanzielle Verbindungen von ÄrztInnen mit Pharma- und Medizinprodukteherstellern öffentlich zu machen.

BIOSKOP beleuchtet Hintergründe und Folgen des Rückzugs. Und BIOSKOP informiert über die AkdÄ-Stellungnahme, die auf verpflichtende Offenlegung möglicher Interessenkonflikte zielt.


>>> Ersatzteillager Mensch

Achtung, Transplantationsbeauftragter!

Das reformierte Transplantationsgesetz gilt ab April 2019. Krankenhäuser erhalten künftig mehr Geld für Organentnahmen und stehen unter verschärfter Beobachtung. Ausgeweitet werden die Befugnisse von Transplantationsbeauftragten – in rechtlich fragwürdiger Weise. Zudem gibt es Befürchtungen, dass intensivmedizinische Maßnahmen künftig nicht nur am Interesse betroffener PatientInnen ausgerichtet werden könnten. Ob die umstrittene Widerspruchsregelung auch noch eingeführt wird, ist ungewiss.

BIOSKOP nimmt das Gesetz, das die Beschaffung menschlicher Organe optimieren soll, kritisch unter die Lupe. Und BIOSKOP schaut auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: ÄrztInnen, die vor Lebendorganspenden mangelhaft aufklären, müssen Schadensersatz leisten, falls ein Spender in Folge der Organentnahme später erkranken sollte.


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