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Annegret Braun

Kinderkrankenschwester und pensionierte Leiterin der PUA-Beratungsstelle zu vorgeburtlichen Untersuchungen beim Diakonischen Werk Württemberg, Stuttgart

»Ich finde BioSkop sehr gut, weil es auf die beste Art bioethische Themen analysiert und schwierigste Inhalte so aufbereitet, dass sie gut verständlich sind – ohne abzuflachen oder zu vereinfachen. Eine verlässliche Recherchearbeit ist das Markenzeichen von BIOSKOP

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Maria Beckermann

Frauenärztin und Psychotherapeutin, Mitbegründerin von ‘FrauenLeben’, der ersten Frauenberatungsstelle in Köln

»Ich empfehle BioSkop sowohl den kritischen Geistern in meinem Bekanntenkreis, aber auch denen, die Wissenschaft und Forschung für objektiv, unabhängig und wertneutral halten.«

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 Nr. 86 (Juni 2019)

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Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP Schwerpunkt

Impfpolitik – Zwingen statt Überzeugen?

Eltern sollen ab März 2020 verpflichtet werden, ihre Kinder zweimal gegen Masern impfen zu lassen. Wer sich weigert, dem drohen Sanktionen und Ausgrenzungen. Das jedenfalls sieht der Referenten-Entwurf eines sogenannten Masernschutzgesetzes vor, erarbeitet vom Bundesgesundheitsministerium, unter Führung von Jens Spahn (CDU). Der geplante Impfzwang ist umstritten, auch unter MedizinerInnen: Der Deutsche Ärztetag und der Verband der Kinder- und Jugendärzte unterstützen Spahns Vorstoß. Anders der Verein »Ärzte für Individuelle Impfentscheidung«: Er hat die Petition »Deutschland braucht keine Impfpflicht!« initiiert und will bis Ende Juli 250.000 UnterstützerInnen-Unterschriften online sammeln. Gegen eine Impfpflicht argumentiert auch Christiane Fischer, Geschäftsführerin der unabhängigen Ärzteorganisation Mezis und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Im BIOSKOP-Interview stellt Fischer u.a. fest: »Aufklärung und Beratung sind ausbaufähig.«

BIOSKOP informiert über die widerstreitenden Argumente, Kernfrage: Zwingen statt Überzeugen? Und BIOSKOP benennt bemerkenswerte Lücken bei der geltenden Pflicht zur Aufklärung vor Impfungen, die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wohl bekannt sind.


>>> Digitalisierung

Geschützte Gesundheitsdaten?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz gilt seit Mitte Mai. Es verpflichtet die Krankenkassen auch, den Versicherten elektronische »Patientenakten« anzubieten – spätestens ab 2021. Ob und was genau gespeichert wird, sollen die BürgerInnen selbst entscheiden dürfen. Sie sollten vorsichtig sein und sich eingehend informieren, denn zentrale Speicherungen sensibler Gesundheitsdaten werfen viele Fragen auf. Alle Risiken – von denen der Krankheit bis zu denen des Datenmissbrauchs – werden dem bzw. der einzelnen Versicherten zugeschoben. Was bedeutet das für die Betroffenen?

BIOSKOP nimmt die digitalen Vernetzungspläne und -phantasien unter die Lupe. Und BIOSKOP warnt vor einer schleichenden Aushebelung des Arztgeheimnisses.


>>> Ersatzteillager Mensch

OrganspenderInnen-Register rückt näher

Wer spendet, tut dies aus freien Stücken. Die Bereitschaft zur »Organspende« wird der Staat wohl bald mit subtilem Druck befördern – das bezwecken jedenfalls zwei Gesetzentwürfe, die im Bundestag zur Diskussion stehen. Variante 1, entworfen von Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), will eine so genannte Widerspruchslösung einführen, soll heißen: Wer keine Erklärung abgibt, soll künftig als potenzieller Organspender gelten. Variante 2, für die Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weitere Bundestagsabgeordnete plädieren, will BürgerInnen mit diversen Maßnahmen motivieren, eine »stets widerrufbare Entscheidung« zur Organspende zu dokumentieren. Beide Varianten sehen vor, ein digitales Register zu etablieren, in dem potenzielle OrganspenderInnen oder – wie im Spahn-Lauterbach-Konzept vorgesehen – auch VerweigererInnen gespeichert werden. Abgestimmt wird womöglich noch 2019.

BIOSKOP beleuchtet die Knackpunkte der beiden Gesetzentwürfe – und vermisst eine echte, unaufdringliche Alternative. Und BIOSKOP hat Professor Torsten Verrel (Vorsitzender der Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer) interviewt und gefragt, warum er die Widerspruchslösung befürwortet.


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