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Bild: Jürgen Lodemann

Jürgen Lodemann

Schriftsteller, Filmemacher, Moderator, Freiburg

»Wozu BIOSKOP? Weil in der Masse der mehr und mehr käuflichen Medien hier eine der letzten einsamen Inseln für NICHT gekaufte Meinungen und Infos sorgt.«

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Bild:Annegret Braun

Annegret Braun

Kinderkrankenschwester und pensionierte Leiterin der PUA-Beratungsstelle zu vorgeburtlichen Untersuchungen beim Diakonischen Werk Württemberg, Stuttgart

»Ich finde BioSkop sehr gut, weil es auf die beste Art bioethische Themen analysiert und schwierigste Inhalte so aufbereitet, dass sie gut verständlich sind – ohne abzuflachen oder zu vereinfachen. Eine verlässliche Recherchearbeit ist das Markenzeichen von BIOSKOP

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 Nr. 82 (Juni 2018)

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Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP-Schwerpunkt

Telemedizin

Die DelegiertInnen des Deutschen Ärztetags haben im Mai mit klarer Mehrheit beschlossen, das Fernbehandlungsverbot in der Muster-Berufsordnung zu lockern. Perspektivisch bedeutet das: MedizinerInnen werden künftig auch PatientInnen, die sie zuvor noch gar nicht gesehen haben, ausschließlich telemedizinisch behandeln dürfen. Zwar sehen viele ÄrztInnen solche Visionen nach wie vor skeptisch. Doch es gibt bereits zahlreiche Projekte zur Erprobung von Fernbehandlungen – beteiligt sind überwiegend Kliniken und Arztpraxen. In Baden-Württemberg machen sogar Haftanstalten mit, auch Call-Center stehen in den Startlöchern und hoffen auf einen neuen Markt. Zu den unbedingten Förderern der Telemedizin gehören einige wissenschaftliche Fachgesellschaften sowie Lobbyverbände und Firmen aus der IT- und Medizintechnikindustrie. Auch führende PolitikerInnen promoten »Online-Behandlungen« – allen voran der junge Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

BIOSKOP gibt einen Überblick über telemedizinische Projekte, Ziele, Versprechen, auch ökonomische Motive. Und BIOSKOP empfiehlt, die von Jens Spahn neu eingerichtete Ministeriumsabteilung für »Digitalisierung und Innovation« kontinuierlich zu beobachten – inklusive ihrer vielfältigen Vernetzungen.


>>> Arzneimittel

Nebenwirkungen, Widersprüche, Marketing

Medikamente können unerwünschte, teils gefährliche Nebenwirkungen haben. Wenn ÄrztInnen, ApothekerInnen und Pharmafirmen dies bemerken, müssen sie unverzüglich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informieren. Bei begründetem Verdacht ist das BfArM auch befugt, den Hersteller zu verpflichten, Warnhinweise in Beipackzetteln anzugeben. Bis dies tatsächlich passiert, vergehen mitunter Jahre: Legt der Hersteller Widerspruch ein und klagt anschließend gegen die Auflagen des BfArM, entfalten diese juristischen Schritte nämlich »aufschiebende Wirkung«. »Vorrang für den Patientenschutz« fordern dagegen die Grünen im Bundestag, ihr aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass Anordnungen des BfArM »sofort vollziehbar« sein müssen.

BIOSKOP informiert über den Gesetzentwurf und Erfahrungen aus der bisherigen Praxis. Und BIOSKOP berichtet über eine weiteren grünen Vorstoß, der im Bundestag wohl keine Mehrheit finden wird: die Forderung, Werbung für Kinderarzneien ausnahmslos zu verbieten.


>>> Suizidassistenz

Nächste Ausweitung in der Schweiz

Die Schweiz steht vor einer erheblichen Ausweitung sogenannter Suizidbeihilfe: MedizinerInnen sollen künftig auch Menschen, die nicht todkrank sind, bei der Selbsttötung unterstützen. So steht es in den neuen Richtlinien zum »Umgang mit Sterben und Tod«, beschlossen von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Aus der organisierten Ärzteschaft ist einige Kritik laut geworden – aber kein grundsätzlicher Widerstand.

BIOSKOP nimmt das brisante Richtlinien-Papier unter die Lupe. Und BIOSKOP schaut auf einen Gerichtsprozess, bei dem über das Geschäftsgebaren organisierter Suizidhelfer verhandelt wurde.


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