BioSkop unterstützen! Kontakt Über uns
> Doku erschienen

Zwischen Planungs-sicherheit und Sorgegesprächen

tagungsdoku_titelseite_zwischen_planungssicherheit_und_sorgegespraechen.jpg

> Doku herunterladen und lesen

| Kurzbericht

| Programm

| Pressemitteilung zur Tagung

| Hintergrund

| Analyse

| Dossier


> Bemerkenswerte Gesprächsführung

»Wie gerne leben Sie?«

Ein VIDEO mit ACP-Promotor Professor Jürgen in der Schmitten vom »Modellprojekt« beizeiten begleiten, das vom Bundesministerium für Forschung mit Steuergeldern (rund 500.000 Euro) gefördert wurde.
Hintergrundinfos zur »Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«

Freiwillige Zwangsberatung pro Therapie-Verzicht?

Ob Patientenverfügungen zur Sicherstellung von Selbstbestimmung geeignet sind, wenn der erkrankte Verfasser seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, ist fragwürdig und gesellschaftlich umstritten; klar ist nach dem 2009 beschlossenen Gesetz zur Patientenverfügung: Niemand darf zur Abgabe einer solchen Erklärung gezwungen oder gedrängt werden, auch nicht beim Abschluss von Verträgen, etwa mit Pflegeheimen oder Versicherungen.
Diese formal abgesicherte Freiwilligkeit könnte bald zielstrebig unterhöhlt werden – und zwar im Rahmen einer neuen »Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, wie sie im neuen Gesetz zur »Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung«* ermöglicht worden ist und von den Krankenkassen künftig bezahlt werden soll.

Bild: Andreas Heller

Andreas Heller

Professor für Palliative Care und Organisationsethik, Universität Graz

»Ich fördere und lese BIOSKOP, weil ich mit anderen BioSkop buchstabieren gelernt habe: B = bedeutsam; I = innovativ; O = offen; S = standpunktsicher; K = klärend; O = ohne; P = Punkt und Komma parteiisch.«

Unterstützen auch Sie BioSkop > BITTE JETZT!




> fragwürdig: ACP »für« die letzte Lebensphase

Lebensklugheit, Planungszwang, Ökonomie – jetzt sorgfältig informieren und diskutieren!

Das Gesetz »zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung« gilt seit Dezember 2015. Es bringt mit dem neuen Paragraphen 132g SGB V auch eine Innovation, die wir wiederholt kritisch hinterfragt hatten: die so genannte Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (siehe BIOSKOP Nr. 71 + 73 + 75 ).

Das neue Instrument, in Fachkreisen auch Advance Care Planning (ACP) genannt, zielt darauf ab, BewohnerInnen von Pflege- und Behindertenheimen zum Abfassen einer Patientenverfügung pro Therapieverzicht zu motivieren – oder auch deren gesetzlichen Vertreter, sofern die Betroffenen rechtlich nicht mehr einwilligungsfähig sind, zum Beispiel mit Demenz leben. Zu den – auch gesundheitsökonomischen – Motiven und Hintergründen empfehlen wir unsere Analyse »Freiwillige Zwangsberatung pro Therapieverzicht?«.

Die fragwürdige ACP-Strategie wurde auch im Rahmen des 11. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin beleuchtet, der im September 2016 in Leipzig stattfand. Beim einschlägigen Workshop »Advance Care Planning. Zwischen Lebensklugheit und Planungszwang« (pdf-Seite 9 im Programm), geleitet vom Palliativ-Care-Experten Prof. Andreas Heller (Wien), diskutierte BioSkoplerin Erika Feyerabend mit weiteren Fachleuten aus Pflege, Palliative Care, Philosophie und Soziologie über das brisante ACP-Konzept. Hier lesen Sie das Manuskript ihres Vortrags, das die notwendige Kritik am propagierten ACP-Konzept auf den Punkt bringt.


> Weitere Informationen

+ Problemaufriss von BioSkop für Diskussionen, Vorträge, Workshops: Advance Care Planning versus Sorgegespräche
++ »Advance Care Planning«: Zwischen Lebensklugheit und Planungszwang – Workshop-Vortrag von Erika Feyerabend
+++ BioSkop-Hintergrundinfos »*Freiwillige Zwangsberatung pro Therapieverzicht?*«
++++ BIOSKOP Berichte Planung für die letzte Lebensphase | Beizeiten diskutieren | Geschützte Marke plus Update
+++++ Recherchen, Texte, Analysen zu Patientenverfügungen und Euthanasie
++++++ Dokumentation »Ökonomien des Sterbens«

> Wollen Sie mehr erfahren?

Gern und jederzeit bei BioSkop!


> Aktiv werden und weitersagen!

Informieren Sie uns, wenn und wo Sie mitbekommen (haben), dass der erklärte Anspruch des Gesetzgebers, Freiwilligkeit beim Umgang mit Patientenverfügungen sicher zu stellen, in der Praxis womöglich nicht gelebt oder gar bewusst unterlaufen wird. Übermittelte Unterlagen wird BioSkop prüfen und sorgfältig weiter recherchieren – und darüber beizeiten berichten.

Bitte rufen Sie uns an, mailen Sie uns: redaktion[at]bioskop-forum.de oder schicken Sie ein Fax: (040) 43188397.

AnsprechpartnerInnen in der BIOSKOP -Redaktion sind Klaus-Peter Görlitzer (Telefon 040-43188396) und Erika Feyerabend (0201-5366706).

> Flyer zum Download: Patientenverfügungen – hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge?


> ACP-AKTUELL

+ Neues kritisches Weblog zu ACP
++ ACP-Analyse
+++ Papiere führender ACP-Strategen
++++ Würdige Werbebroschüre?
+++++ Bochum als Vorzeige-Vorreiter?
++++++ Unvergessener Ausstieg
+++++++ Beizeiten diskutieren
++++++++ Planung für die letzte Lebensphase

> NACHRICHTEN-ARCHIV


> Das aktuelle BIOSKOP Heft
SCHWERPUNKT

Sterben nach Plan

> INHALT Heft Nr. 75

> BIOSKOP abonnieren

> Redaktion kontaktieren

> newsletter Behindertenpolitik

Bild: Jürgen Lodemann

Jürgen Lodemann

Schriftsteller, Filmemacher, Moderator, Freiburg

»Wozu BIOSKOP? Weil in der Masse der mehr und mehr käuflichen Medien hier eine der letzten einsamen Inseln für NICHT gekaufte Meinungen und Infos sorgt.«

Unterstützen auch Sie BioSkop > BITTE JETZT!