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Zwischen Planungs-sicherheit und Sorgegesprächen

Wer in einem Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung lebt, soll künftig gezielt dazu bewegt werden, eine Patientenverfügung zu erstellen. Darauf zielt die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, eingeführt mit dem Hospiz- und Palliativgesetz – als bezahlte Leistung der Krankenkassen.
Hintergründe und individuelle wie gesellschaftliche Risiken solcher Planungsprogramme wurden im September im Rahmen einer Tagung in Münster unter die Lupe genommen.
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// Patientenverfügung

Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge?

Patientenverfügungen sollen selbstbestimmtes Sterben ermöglichen. Können die Papiere halten, was ihre Befürworter versprechen? Was bedeutet ihre vom Bundestag beschlossene, gesetzliche Verbindlichkeit für Kranke, Ärzte, Pflegende, unsere Gesellschaft? Antworten, Denkanstöße, Tipps im aktuellen Info-Faltblatt Hilfreiche oder gefahrvolle Vorsorge? hier online

+ Gedruckte Faltblätter bitte telefonisch bestellen bei BioSkop, Telefon (0201) 5366706 oder online anfordern

++ Hintergründe und fundierte Recherchen über Patientenverfügungen finden Sie HIER

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Tagungsdokumentation

»Ökonomien des Sterbens«

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Memorandum zur »Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«

Aufruf zum Innehalten

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2019) Wer in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung lebt, soll von speziell geschulten BeraterInnen bewegt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darauf zielt im Kern die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, ermöglicht mit dem Hospiz- und Palliativgesetz. WissenschaftlerInnen haben dazu nun ein kritisches »Memorandum« veröffentlicht.

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Nachdenken über das Planen und Steuern des Sterbens

Buchhaltung des Überlebens

Von REIMER GRONEMEYER
(September 2019) Pflegeheime bieten ihren BewohnerInnen zunehmend eine »gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase« an, bezahlt von den Krankenkassen. »Nein, danke!« erklärt vorsorglich Prof. Reimer Gronemeyer.

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Patientenverfügungen im Heimen

Heikle Festlegungen

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Dezember 2018) Speziell ausgebildete BeraterInnen sollen Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen motivieren, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darauf zielt die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, ermöglicht mit dem Hospiz- und Palliativgesetz. Das ist heikel. Und eine breite öffentliche Diskussion, auch über Alternativen, steht noch aus.

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Planung für letzte Lebensphase in zwei Frankfurter Heimen

»Lassen Sie uns präziser werden«

BIOSKOP -Interview
(Dezember 2018) Die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase« ist noch am Anfang. Zu den wenigen Einrichtungen, die sie bereits anbieten, gehören die beiden Häuser der Franziska-Schervier-Altenhilfe in Frankfurt am Main. Leiter der beiden Häuser ist der Diakon Bernd Trost. Im Gespräch mit Martina Keller erläutert er, warum er das Vorsorgeangebot, orientiert am Modellprojekt »beizeiten begleiten«, bereits 2016 in seinem Verantwortungsbereich eingeführt hat.

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Verhandlungen zur ultimativen Versorgungsplanung

Fragwürdige Vereinbarung

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2017) Wer in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung lebt, soll künftig motiviert werden, eine Patientenverfügung zu erstellen. Darauf zielt die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, die das Hospiz- und Palliativgesetz als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht hat. Vorgaben für die Beratungs- und Planungspraxis sollen die Kassen bis Ende des Jahres mit den Verbänden der Heimträger vereinbaren.

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Geplante Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen

»Patientenverfügung mit Tarnkappe«

Von MARIELE AVERKAMP und INGE KUNZ
(September 2016) Die Bereitschaft, den Verzicht auf Therapien für den Fall späterer Nichteinwilligungsfähigkeit vorab zu erklären, ist offensichtlich geringer, als die Befürworter erwartet haben. »Um die gewünschte Akzeptanz trotzdem zu erreichen, scheint nun das Instrument des Advance Care Planning als ›Patientenverfügung mit Tarnkappe‹ eingeführt zu werden«, warnen Mariele Averkamp und Inge Kunz von der Hospizvereinigung OMEGA.

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BGH-Urteil mit Fragezeichen

Verfügung und Illusion

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2016) Der Bundesgerichtshof hat Anforderungen zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen formuliert. Richtig schlau macht die Entscheidung nicht.

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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beizeiten diskutieren

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(März 2016) Das »Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung« ist Anfang Dezember in Kraft getreten. Es bringt auch eine Innovation, die wir eindringlich hinterfragt hatten: die sogenannte Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

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Brisante Innovation im neuen Hospiz- und Palliativgesetz

Planung für die letzte Lebensphase

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2015) Die Bundesregierung will offenbar dafür sorgen, dass möglichst viele BewohnerInnen stationärer Pflege- und Behindertenheime eine Patientenverfügung erstellen. Als Vorbild dient ein 2011 abgeschlossenes Modellprojekt, das vom Bundesministerium für Forschung gefördert worden war. Eine Schlüsselrolle werden spezielle Beratungsangebote spielen, finanziert von den gesetzlichen Krankenkassen.

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»Selbstbestimmung am Lebensende«

Autonomie und rechtliche Betreuung

Von KARIN MICHEL
(September 2015) Patientenverfügungen sind für die betreuungsrechtliche Praxis von besonderer Bedeutung. BetreuerInnen sind gesetzlich verpflichtet, den vorausverfügten Behandlungswillen von Betreuten durchzusetzen – notfalls auch gegen den Willen von Angehörigen und Ärzteschaft. Die rechtliche Betreuung fungiert so gewissermaßen als Agentin autonomer Lebensendgestaltung. Praktisch wirft die Verpflichtung jedoch erhebliche Probleme auf.

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Statistik zu Patientenverfügungen

Wachsender Einfluss im Krankenhaus

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Juni 2013) Klinikärzte orientieren sich offenbar zunehmend an Vorgaben aus Patientenverfügungen. Laut einer Statistik, vorgelegt von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GEQiK), wurden 2011 in Baden-Württemberg 2.940 Behandlungen von Menschen mit Schlaganfall durch eine Patientenverfügung »beeinflusst«.

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»Modellprojekt beizeiten begleiten«

Altenheim und Arztpraxis steigen aus

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Juni 2010) Im März berichtete BIOSKOP exklusiv über ein brisantes Modellprojekt mit dem markenrechtlich geschützten Namen »beizeiten begleiten«. Es soll BewohnerInnen von Pflegeheimen motivieren, schriftliche Vorausverfügungen zu verfassen. Die Studie in Grevenbroich verläuft inzwischen nicht mehr reibungslos.

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Patientenverfügungen sind nun verbindlich – im Prinzip

Tödlicher Anspruch

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2009) Am 1. September ist das »Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts« in Kraft getreten. Damit sind Patientenverfügungen hierzulande erstmals per Gesetz legitimiert. Die »Sterbehilfe«-Lobby ist erfreut – und plant schon den nächsten Schritt.

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Analyse

Im Gewand von Autonomie

Von STEFANIE GRAEFE
(Dezember 2008) Patientenverfügungen sollen die Interessen des Einzelnen stärken und aus Kranken mündige BürgerInnen machen. Ausgeblendet werden die sozialen und ökonomischen Bedingungen der Krankenbehandlung.

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Hinterfragt

Ein säkulares Ritual?

Von THOMAS KLIE
(März 2008) Warum sind Patientenverfügungen weitgehend unhinterfragt? Möglicherweise sind sie als modernes Ritual im Gebrauch, bei der Suche nach Sicherheit und Ordnung in den letzten Dingen.

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Behandlungsabbruch im Pflegeheim

»Das wünsche ich niemandem«

BIOSKOP -Interview
(September 2007) Eine Altenpflegerin beleuchtet im Gespräch mit BIOSKOP ausgeblendete Probleme, die der tödliche Behandlungsabbruch für diesen Berufsstand mit sich bringt.

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Empirische Studie

Warnung an den Gesetzgeber

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Dezember 2006) Alle wollen Patientenverfügungen – das jedenfalls behaupten Medien und DemoskopInnen. Die empirische Studie des Krebsarztes Stephan Sahm kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis.

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Patientenverfügungen in den USA

In der Praxis gescheitert

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(März 2005) In den USA sind Patientenverfügungen seit über zwanzig Jahren im Umlauf. Die Effekte haben US-BioethikerInnen nun untersucht. Ihr Fazit: »Die Patientenverfügung ist gescheitert.«

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Pressemitteilung

Richter dürfen nicht über Leben und Tod entscheiden!

Von BioSkop e.V.
(11.04.2003) Zum Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Behandlungsabbruch (Az: XII ZB 2/03). [Mehr erfahren]

Gutachtern für den Behandlungsverzicht

Noch eine »Sterbehilfe«-AG

Von CHRISTIAN WINTER
(September 2003) Im Auftrag des Bundesjustizministeriums sollen ExpertInnen die Basis für eine »Muster-Patientenverfügung« schaffen.

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Behandlungsabbruch und Recht

Rechtsanspruch auf den Tod?

Von CHRISTIAN WINTER und KLAUS-PETER GÖRLITZER
(März 2003) Hat ein bewusstloser Patient einen Rechtsanspruch darauf, dass ÄrztInnen und PflegerInnen seinen Tod herbeiführen? Ist dazu eine richterliche Genehmigung erforderlich? Die »Sterbehilfe«-Lobby setzt auf den Bundesgerichtshof.

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Patientenverfügungen


Bioethiker empfehlen zentrales Register

Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2002) Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums haben einschlägig bekannte Bioethiker über den vorab verfügten, tödlichen Behandlungsverzicht nachgedacht. Sie plädieren nun dafür, Patientenverfügungen gesetzlich legitimieren und zentral registrieren zu lassen.

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Hospiz-Erfahrungen

»Sterben ist immer unerwartet«

_BIOSKOP_-INTERVIEW
(Juni 2002) Wie denken Hospiz-MitarbeiterInnen über »Sterbehilfe« und Patientenverfügungen? Antworten und Einschätzungen von Inge Kunz, Vorsitzende der Hospizvereinigung OMEGA.

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Betreuungsrecht

Verkehrte Vollmachten

Von CHRISTIAN WINTER
(September 1999) Riskante ärztliche Eingriffe bei Nichteinwilligungsfähigen sind laut § 1904 BGB nur mit Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts erlaubt. »Sterbehelfer« wollen den Schutzparagraphen pervertieren.

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Behandlungsabbruch im Hospiz?

»Wir lehnen den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ausnahmslos ab«

Von KLAUS BRÜCKS und INGE KUNZ
(September 1998) »Wir lehnen Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ab«, versichern die AutorInnen. Und: »In unserem Hospiz kann niemand betreut werden, dessen Betreuer auf Entzugsmaßnahmen bestehen.«

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