BioSkop unterstützen! Kontakt Über uns

Bevorzugt transplantiert?

Für Unruhe in der Transplantationsbranche sorgt derzeit der SPD-Gesundheitspolitiker Wolfgang Wodarg. Sein Vorwurf: »Privatpatienten werden bei der Organspende bevorzugt!« Wodarg verweist auf Zahlen, die er beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfragt hat. Laut Statistik erhielten Mitglieder privater Krankenversicherungen 2005 rund 20 % aller verpflanzten Herzen und Lungen sowie 16 % der Nieren. Da nur etwa jede/r Zehnte hierzulande privatversichert sei, dränge sich der Verdacht auf, dass Transplanteure lukrative PrivatpatientInnen »bevorzugt bedient« hätten, folgert Wodarg.

Die zitierten Zahlen seien »nicht repräsentativ«, behauptet dagegen BMG-Sprecher Klaus Vater. Aber Wodarg bohrt weiter: »Ich fordere, dass man die Transplantationskliniken einzeln kontrolliert und nachschaut, ob es da regionale Unterschiede gibt.«

Besondere Bilanz in Essen

Die gibt es zumindest in Nordrhein-Westfalen. Auf Anfrage des Grünen Ewald Groth listete das NRW-Wissenschaftsministerium Zahlen für Januar 2000 bis Mai 2007 auf. Der Anteil privat Versicherter an allen Transplantationen lag in Aachen, Köln und Münster jeweils unter zehn Prozent; in Bonn und Düsseldorf belief sich ihre Quote auf 14,3 % bzw. 15,3 %.

Deutlich vorn liegt das Uniklinikum Essen. Im abgefragten Zeitraum erhielten dort 1.837 Menschen fremde Körperteile. 398 von ihnen – mehr als jede/r fünfte – waren privat krankenversichert. Eine Erklärung für die besondere Essener Bilanz steht noch aus.



  • Transplantationsmedizin
  • Gerechtigkeit?
  • Schenkt Organspende »Leben«?
  • Nicht wirklich beruhigend
  • Weiter ohne wirksame Kontrolle
  • Verschwiegene Manipulationen
  • Notfall Organspende?
  • Ignorierte Tatsachen
  • Hirntodkriterium verfassungswidrig?
  • Sein wie Superman
  • Leben Hirntote noch?
  • »Organspende« nach Euthanasie
  • Transplantationsrecht: Kompliziert gesponnenes Netz
  • (K)ein Markt für Leichenteile
  • Ansprüche und Wirklichkeit
  • Offenbarungseid der Spendekommissionen
  • Sehr diskrete Selbstkontrolle
  • Merkwürdige Mängel
  • Denkwürdige Transplantationszahlen

  • Streit um »Hirntod«-Diagnostik
  • »Leben schenken«
  • Staatlich organisierter Organkauf
  • »Organspender bleiben hier final«
  • Transplantation und Gewissen
  • »Organspende«-Tests bei Lebenden?
  • Organentnahme ohne Einwilligung
  • »Ich schenke dir meine Niere« - BILD war dabei
  • »Cross-Over«-Transplantationen
  • Wachstumsorientierte Aufklärung
  • Schwerwiegende Komplikationen
  • Durchlässige Körper
  • Exklusive Mail von der DSO
  • Masterplan der DSO?
  • Organpolitik anders befragt - ein Tagungsbericht


  • KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

    Denkwürdige Transplantationszahlen

    • Auffällig viele Organempfänger und -spender reisen aus fernen Ländern ins Uniklinikum Essen – warum eigentlich?

    aus: BIOSKOP Nr. 40, Dezember 2007, Seiten 3+4

    Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen am Transplantationszentrum Essen laufen auf Hochtouren. Zusätzlicher Zündstoff steckt in einer Statistik der NRW-Regierung. Sie offenbart, dass außergewöhnlich viele AusländerInnen nach Essen reisen, um dort Körperteile zu erhalten oder zu »spenden«. Fraglich ist: zu welchen Bedingungen?

    Christoph E. Broelsch, Direktor der Transplantationschirurgie in Essen, ist am 9. Oktober »vorläufig« des Dienstes enthoben worden. Sein Dienstvorgesetzter, Uni-Rektor Professor Lothar Zechlin, hatte die Suspendierung verfügt, nachdem am selben Tag spektakuläre Durchsuchungen stattgefunden hatten – unter anderem in den Dienst- und Privaträumen von Broelsch. Bei der Ermittlungsaktion, die in mehreren Orten gleichzeitig lief, stellten drei Staatsanwälte und 64 Polizeibeamte etliche Akten sicher; die Papiere sollen rund 50 Umzugskartons füllen. Die Liste der strafrechtlichen Vorwürfe ist lang: Sie reicht von Patientenerpressung bis zum Betrug »zum Nachteil des Uniklinikums«. Ob und wann Anklage gegen Broelsch erhoben wird, ist noch offen – die Auswertung des beschlagnahmten Materials dürfte Monate dauern.

    Es gibt weitere Fälle, die zu überprüfen wären; Anhaltspunkte bietet die »Kleine Anfrage: Organhandel in NRW Bochumer Landtagsabgeordneten Ewald Groth (Grüne). Angesichts der Essener Ermittlungen wollte Groth wissen, wie viele Menschen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands in NRW Körperteile empfangen bzw. »gespendet« haben.

    Anfang November antwortete das Wissenschaftsministerium mit einer Statistik für die Jahre 2000 bis Mai 2007, basierend auf Selbstauskünften der sechs universitären Krankenhäuser in NRW. Die Unikliniken aus Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster meldeten insgesamt 13 EmpfängerInnen und 9 SpenderInnen, die außerhalb Deutschlands lebten. Völlig anders fällt die Bilanz des von Professor Broelsch geleiteten Transplantationszentrums Essen aus: Dort erhielten im abgefragten Zeitraum 104 Menschen ein fremdes Körperstück, die nicht in der Bundesrepublik wohnten; zudem reisten 44 Menschen aus dem Ausland an, um sich in Essen Organe entnehmen zu lassen.

    Zwischen Januar 2000 und Mai 2007 wurden in Essen Körperteile auf 98 PatientInnen übertragen, die aus Staaten kamen, die nicht zum Gebiet der Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gehören.

    Die Essener Statistik ist aus zwei Gründen brisant: Zum einen fällt die vergleichsweise hohe Zahl ausländischer »SpenderInnen« auf. Dabei sind Lebendorganspenden hierzulande nur erlaubt zugunsten von Verwandten und Menschen, die sich persönlich nahe stehen; und zwischen den Beteiligten darf kein Geld fließen. Dass Essener Transplanteure die geltenden Regeln stets befolgt haben, wurde bereits im Dezember 2002 öffentlich in Frage gestellt: »Nach der Statistik des israelischen Krankenkassen-Managers Rosenfeld«, schrieb damals die Wochenzeitung DIE ZEIT, »wurden in den vergangenen zwei Jahren sieben gekaufte Nieren in Deutschland transplantiert, alle in Essen.« Wegen des Verdachts des Organhandels ermittelte anschließend die Staatsanwaltschaft Essen gegen einige PatientInnen und LebendspenderInnen. Rosenfeld befragten sie aber nicht. Im Juni 2004 stellten die Strafverfolger das Verfahren ein, »mangels hinreichenden Tatverdachts«; zwei Monate später erhielt Professor Broelsch das Bundesverdienstkreuz.

    Bemerkenswert an den aktuellen Zahlen des Ministeriums ist auch dies: Zwischen Januar 2000 und Mai 2007 wurden in Essen Körperteile auf 98 PatientInnen übertragen, die aus Staaten kamen, die nicht zum Gebiet der Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) gehören. Die Stiftung ET, ansässig im niederländischen Leiden, koordiniert den Austausch von Körperteilen »Hirntoter« zwischen BürgerInnen aus Deutschland, Osterreich, Kroatien, Slowenien und den Beneluxländern.

    Die Ministeriumsstatistik unterscheidet nicht, wie viele der 98 ausländischen OrganempfängerInnen in Essen ein Körperstück eines Lebendspenders und wie viele ein Teil eines »Hirntoten« erhalten haben. Klinikmanager wissen zwar, dass es in Staaten wie Saudi-Arabien, Russland oder Israel reichlich reiche PatientInnen gibt, die bereit sind, viel Geld für Operationen im Ausland zu zahlen. Trotzdem düften sie kaum Aussichten auf Organe aus ET-Staaten haben – zumindest, wenn es mit rechten Dingen zugeht.

    Ob sich alle ChirurgInnen in Essen und anderswo an die Beschränkungen von Eurotransplant halten,
    ist ungewiss.

    Denn angesichts der Tatsache, dass die Nachfrage nach Organen erheblich höher ist als das Angebot, haben die Zentren im ET-Verbund schon vor Jahren eine Hürde aufgebaut: Der Anteil Kranker, die nicht aus ET-Ländern stammen, darf auf den Wartelisten für Lebern und Herzen maximal fünf Prozent der Transplantationen des Vorjahres betragen; Nieren von »Hirntoten« sollen ihnen offiziell überhaupt nicht vermittelt und übertragen werden.

    Ob sich tatsächlich alle ChirurgInnen in Essen und anderswo an diese Selbstbeschränkungen halten, ist ungewiss. ET sammelt zwar die Daten sämtlicher Transplantationszentren; sie sind aber für die Öffentlichkeit nicht einsehbar, und bei Verstößen drohen keine Sanktionen. »Es hat geringfügige Überschreitungen der Fünf-Prozent-Grenze hier und da mal gegeben«, sagt Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK), die auch Auffälligkeiten bei der Organverteilung überprüfen soll. Details und schwarze Schafe will der Strafrechtsprofessor von der Uni Halle partout nicht verraten; das Essener Uniklinikum soll angeblich sauber sein. Allerdings liegt BIOSKOP ein ET-Brief vor, der am 19. Juli 2007 im Kieler Transplantationszentrum eintraf. Das Schreiben hält den Adressaten eine »Verletzung« der 5-Prozent-Regelung vor und fordert sie auf, die Gründe dafür zu erläutern.

    Offenbar auch deshalb sah sich die BÄK-Kommission jetzt veranlasst, Deutschlands Transplantationszentren förmlich aufzufordern, die Selbstverpflichtung »konsequent zu beachten«. Andernfalls könne die Organspendebereitschaft der ET-BürgerInnen »erheblich« beeinträchtigt werden. Zudem appelliert Lilie an den Gesetzgeber, verbindlich zu regeln, wie mit PatientInnen aus fernen Ländern umzugehen sei. Eine Ausländerquote festzulegen, sei keine ärztliche Angelegenheit, sondern ein »Politikum« – und somit Aufgabe des Bundestages.

    Professor Höfling kritisiert »unzulängliche Entscheidungskriterien«, »Intransparenz« und »Kontrolldefizite«.

    Erheblich weiter geht Wolfram Höfling, Herausgeber eines Standardkommentars zum Transplantationsgesetz (TPG). Der Kölner Staatsrechtsprofessor attestiert dem TPG »elementare, verfassungsrechtliche Defizite«. In seinem Aufsatz »Verteilungsgerechtigkeit in der Transplantationsmedizin?«, erschienen im Fachblatt JuristenZeitung (Heft 10/2007), kritisiert Höfling »unzulängliche Entscheidungskriterien«, »Intransparenz« und »Kontrolldefizite«. Typisch sei dies auch für ET und BÄK. Letztere wurde per TPG ermächtigt, diejenigen Regeln festzulegen, die hierzulande für die Aufnahme von Schwerkranken in die Wartelisten und für die Verteilung menschlicher Körperteile gelten.

    Höfling plädiert für eine Reform; er hält es für »denkbar«, eine staatliche Organvermittlungsstelle zu etablieren. Verbessern müsse die Politik auch die Kriterien zur Organverteilung, bisher agiere sie viel zu zurückhaltend. »Alles Wesentliche«, schreibt Höfling, »steht nicht im Gesetz.« Unklar sei sogar, gegen wen und wo ein Patient klagen kann, falls er sich ungerecht behandelt fühlt – etwa, weil ihm die Aufnahme in die Warteliste verweigert wurde, oder wenn er meint, dort fehlerhaft platziert worden zu sein.

    © Klaus-Peter Görlitzer, 2007
    Alle Rechte vorbehalten
    Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Autors