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Nr. 22 (Juni 2003)


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Das Wichtigste im Überblick

BIOSKOP-Schwerpunkt

Screenen und Registrieren

Ob am Arbeitsplatz, auf der Straße oder am Küchentisch – überall sind Menschen Schadstoffen ausgesetzt. Es läge nahe, krank machende Substanzen zu verbieten. Doch die Parteien übergreifende Antwort heißt: Krankheiten erfassen, registrieren, überwachen! Bevölkerungsbezogene Datensammlungen sollen angeblich dazu dienen, Ursachen zu erforschen. Dass dies eine Legende ist, zeigt die Praxis der Krebsregister. Tatsächlich geht es um flächendeckende Kontrolle der Kranken. Und das gilt auch für molekulargenetische Reihenuntersuchungen, die Rot-Grün nun per Gesetz ermöglichen will.

BIOSKOP beleuchtet Ansprüche, Pläne und Taten der Registrierer. Und BIOSKOP warnt vor einer neuen »Dienstleistung«, die FrauenärztInnen und Labore anbieten: »Frühscreening« auf Normabweichungen in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche.


Biowaffen

Brisante Forschungen der Bundeswehr

Die deutsche Bundeswehr arbeitet an einem Forschungsprojekt mit Krankheitserregern, die gentechnisch gegen Antibiotika resistent gemacht wurden. Dies ist brisant. Denn durch den gentechnischen Eingriff eignen sich die verwendeten Hasenpest-Bakterien besser für einen offensiven Waffeneinsatz. Zwar befällt der Erreger der Hasenpest natürlicherweise Nagetiere. Er kann aber auch Menschen infizieren und wurde in der Vergangenheit bereits als biologische Waffe entwickelt.

BIOSKOP fordert, das Hasenpest-Projekt sofort zu stoppen. Und BIOSKOP stellt fest, dass die Bundeswehr mit derartigen Forschungen allen in den Rücken fällt, die sich weltweit gegen »biologische Waffen« engagieren.


Euthanasie

Tödliche Grundsatzentscheidung

Der Bundesgerichtshof findet es in Ordnung, dass ÄrztInnen und Pflegekräfte einen nichteinwilligungsfähigen Patienten verhungern lassen, sofern er dies wünscht. Voraussetzung sei, dass der im Koma liegende Betroffene den tödlichen Behandlungsverzicht vorab in einer so genannten »Patientenverfügung« verlangt und ein Vormundschaftsgericht den entsprechenden, vom Betreuer gestellten Antrag auf Lebensbeendigung genehmigt habe, heißt es in einem Beschluss des XII. Zivilsenates.

BIOSKOP analysiert und kritisiert diese höchstrichterliche Grundsatzentscheidung und zeigt, welche Konsequenzen drohen, wenn Politik und Sozialverbände weiter schweigen und nichts tun. Und BIOSKOP informiert über neue Untersuchungen zur Euthanasiepraxis in den Niederlanden.


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